Abnahme der Gehorsamkeitsprüfung zur Leinenbefreiung in Hamburg
Wir testen keinen Kadavergehorsam! Es erwartet Sie hier eine faire Prüfung in
netter Atmosphäre. Wir hoffen, dass unsere Hunde ein Leben in Hamburg führen
werden, welches so artgerecht wie nur irgend möglich ist.
Als staatlich anerkannte Sachverständige der Stadt Hamburg biete ich Ihnen die
Abnahme der Gehorsamkeitsprüfung mit und ohne vorheriges Vorbereitungstraining
an.
Seit dem 01.01.2007 müssen in Hamburg alle Hunde ab dem 12 Lebensmonat (außer in
ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten) an die Leine! Um Ihrem Hund wieder ein
artgerechteres Leben ermöglichen zu können, haben Sie die Möglichkeit, sich
durch einen bestimmten Gehorsamstest, von der Leinenpflicht insofern befreien zu
lassen, dass Ihr Hund in bestimmten zusätzlichen Bereichen (z.B. auf den Wegen
in den Parks usw.) wieder frei laufen darf.
Sollten Sie und Ihr Hund eine Vorbereitung auf die Prüfung benötigen, können Sie
diese im Einzeltraining sowie im Gruppentraining absolvieren. Die nächsten
Termine bitte unter der Telefonnummer 0177 4935435 erfragen.
Inhalt der Gehorsamsprüfung
Anlage 1 zu §1 Absätze 2 und 3 HundeGDVO
Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:
• festschnallendes Halsband oder Halsband mit Zugstopp
• Halti
• Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
• Leine
• Pfeife
Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie
Sichtzeichen sind erlaubt. Der Hund muss bei der Durchführung der Prüfung
mindestens zwölf Monate alt sein.
A. Gehorsamsübungen
1. Gehen an lockerer Leine. Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er
hat Richtungs- und Tempowechsel willig zu folgen und anzuhalten, wenn die
Hundeführerin oder der Hundeführer stehen bleibt.
2. Sitz, Platz, Steh. Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin oder des
Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren,
bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.
3. Bleib. Die Hundeführerin oder der Hundeführer bindet den Hund an einer
geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund
angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin oder der Hundeführer, bleibt
aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin oder des Prüfers
(frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin oder der Hundeführer zu
dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich - auch unter leichter Ablenkung -
ruhig verhalten.
4. Kommen auf Ruf. Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin oder der Hundeführer
ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die
Hundeführerin oder der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss
zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen.
Die Einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu
prüfen. Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte
Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:
• Personen (Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen / kommen dem Hund mit
schneller Geschwindigkeit entgegen (dreimal in verschiedenen Situationen)
• Begegnung mit einem angeleinten und einem frei laufenden Hund.
• eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin oder den Hundeführer zu, schüttelt
ihr/ihm die Hand und fängt ein Gespräch an
• eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf
• die Hundeführerin oder der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine
Menschengruppe.
B. Bewertung der Prüfung
Entscheidend ist bei der Bewertung das Hundeführerin / Hundeführer-Hund-Gespann.
Daher muss es eine getrennte Beurteilung von Hund und Hundeführerin /
Hundeführer geben.
Nicht bestanden hat:
1. ein Halter, der
• seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder
• das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber
rücksichtslos verhält
2. ein Hund, der
• Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift,
• Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt oder
• sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt.
Download:
Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht.doc und
Befreiung von der Anleinpflicht.doc
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