Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen SHYVA Hundeschule (Andrea Lüders) (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der SHYVA Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag (= Anmeldeformular oder Terminvereinbarung) handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.
§ 2 Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung für Kurse, Seminare und Aktivitäten kann über unsere App, persönlich, per
Whatsapp oder E-Mail erfolgen.
Mit der Anmeldung werden unsere AGB, Datenschutzhinweise und unsere
Platzordnung anerkannt.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Mit der Anmeldung, für Kurse ist die Zahlung der Kursgebühr sofort fällig.
(2) EC-Zahlungen nach vorheriger Rücksprache im SHYVA Hundehotel möglich.
(3) Bei Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen hat die Zahlung sofort bzw. spätestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn ohne Abzug zu erfolgen.
(4) Gruppentrainings und Einzelstunden: Das Honorar für ein Einzeltraining oder Problemberatung ist sofort vor Ort in bar zu bezahlen oder per Überweisung.
§ 4 Absagen/Rücktritt
(1) Gruppenkurse & Einzelcoaching: Absagen von Trainingseinheiten sind mindestens 12 Stunden vor Kursbeginn entweder schriftlich (per WhatsApp) beim zuständigen Trainer oder über unsere App (ausschließlich für Gruppen) bekanntzugeben. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird die komplette Trainingseinheit berechnet.
(2) Der Rücktritt von Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen hat persönlich oder
schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt.
Bei einem
Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann die SHYVA Hundeschule ohne weiteren Nachweis
folgende Stornierungskosten verlangen:
• Bis 4 Wochen vor Beginn der
Leistung/Veranstaltung 20% der Teilnahmegebühr
• Bis 2 Wochen vor Beginn der
Leistung/Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr
• Ab 2 Wochen vor Beginn bzw.
Abbruch der Leistung/Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
werden nicht erstattet.
§ 5 Haftung
Die Haftung der SHYVA Hundepension ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen
Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundeschule auf 3.000.000 €
begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung
auf 10.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundeschule
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt
hiervon ausgenommen.
Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche
durch Kunden oder deren Hunde verursacht werden.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen
Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers der Hundeschule handelt und sich auf dem
Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet. Für den Hund besteht eine gültige
Haftpflichtversicherung.
Begleitpersonen der Kunden sind durch den Kunden über den bestehenden
Haftungsausschluss hinzuweisen.
Jede Teilnahme an unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule
erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.
§ 6 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über
einen aktuellen Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Die Vorlage
des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.
Für die Welpengruppe ist ein altersangemessener Impfschutz
nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich.
§ 7 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde (Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Husten, sowie Augen- oder
Ohrenentzündung) und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme an den
Gruppenstunden ausgeschlossen.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der Hundeschule über
Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der
ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
§ 8 Urheberrecht
Das Urheberecht der an den in Seminaren, Schulungen, Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Hundeschule. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichungen oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaber der Hundeschule.
§ 9 Bild- und Videoaufzeichnungen
Die Hundeschule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind, benutzen. Wird dies von einem Kunden nicht gewünscht, so ist dies der Hundeschule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.