AGB


Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen SHYVA Hundeschule (Andrea Lüders) (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der SHYVA Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).


§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag (= Anmeldeformular oder Terminvereinbarung) handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.


§ 2 Vertrag/Anmeldung

Die Anmeldung für Kurse, Seminare und Aktivitäten kann über unsere App, persönlich, per Whatsapp oder E-Mail erfolgen.
Mit der Anmeldung werden unsere AGB, Datenschutzhinweise und unsere Platzordnung anerkannt.


§ 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Mit der Anmeldung, für Kurse ist die Zahlung der Kursgebühr sofort fällig.

(2) EC-Zahlungen nach vorheriger Rücksprache im SHYVA Hundehotel möglich.

(3) Bei Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen hat die Zahlung sofort bzw. spätestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn ohne Abzug zu erfolgen.

(4) Gruppentrainings und Einzelstunden: Das Honorar für ein Einzeltraining oder Problemberatung ist sofort vor Ort in bar zu bezahlen oder per Überweisung.


§ 4 Absagen/Rücktritt

(1) Gruppenkurse & Einzelcoaching: Absagen von Trainingseinheiten sind mindestens 12 Stunden vor Kursbeginn entweder schriftlich (per WhatsApp) beim zuständigen Trainer oder über unsere App (ausschließlich für Gruppen) bekanntzugeben. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage wird die komplette Trainingseinheit berechnet.

(2) Der Rücktritt von Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen hat persönlich oder schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt.
Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann die SHYVA Hundeschule ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:
   • Bis 4 Wochen vor Beginn der Leistung/Veranstaltung 20% der Teilnahmegebühr
   • Bis 2 Wochen vor Beginn der Leistung/Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr
   • Ab 2 Wochen vor Beginn bzw. Abbruch der Leistung/Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühr
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.


§ 5 Haftung

Die Haftung der SHYVA Hundepension ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundeschule auf 3.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 10.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundeschule oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Kunden oder deren Hunde verursacht werden.
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung.
Begleitpersonen der Kunden sind durch den Kunden über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
Jede Teilnahme an unterschiedlichen Aktivitäten der Hundeschule erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.


§ 6 Schutzimpfungen und Krankheiten

Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.
Für die Welpengruppe ist ein altersangemessener Impfschutz nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich.


§ 7 Teilnahmeausschluss

Kranke Hunde (Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Husten, sowie Augen- oder Ohrenentzündung) und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme an den Gruppenstunden ausgeschlossen.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, der Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.


§ 8 Urheberrecht

Das Urheberecht der an den in Seminaren, Schulungen, Gruppen- oder Einzelunterricht ausgehändigten Unterlagen liegt ausschließlich bei der Hundeschule. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichungen oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Inhaber der Hundeschule.


§ 9 Bild- und Videoaufzeichnungen

Die Hundeschule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind, benutzen. Wird dies von einem Kunden nicht gewünscht, so ist dies der Hundeschule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.