Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SHYVA Hundezentrum – Inhaberin Andrea Lüders
Stand: August 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsschluss
Für alle Bereiche
- Anbieter sämtlicher Leistungen ist das SHYVA Hundezentrum, Inhaberin Andrea Lüders, Philipp-Reis-Straße 9, 24558 Henstedt-Ulzburg, einschließlich der Betriebsstätte Rissener Straße 106, 22880 Wedel, sowie der von SHYVA genutzten Trainingsstandorte.
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von SHYVA, insbesondere Hundehotel einschließlich Tages- und Übernachtungsbetreuung, Hundeschule und Hundetraining, Hundefriseur sowie Hundephysiotherapie.
- Eine Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
- Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch SHYVA oder durch Zustellung einer entsprechenden Rechnung zustande. Bei Buchungen über ein Buchungsportal gilt die dort übermittelte Buchungsbestätigung als Annahme.
- Solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist, besteht kein Anspruch auf Annahme einer Buchung.
- Der Halter ist verpflichtet, alle für die gebuchte Leistung relevanten Angaben über seinen Hund vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und wesentliche Änderungen unaufgefordert mitzuteilen.
§ 2 Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Für alle Bereiche
- Maßgeblich ist der für den jeweiligen Leistungs- bzw. Betreuungszeitraum bei Vertragsschluss ausgewiesene Preis.
- Sind für einen zukünftigen Zeitraum bereits neue Preise veröffentlicht oder dem Kunden bei Buchung mitgeteilt worden, gelten diese Preise für die entsprechende Buchung.
- Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen, notwendiger Mehraufwand, Auslagen und Kosten Dritter können nachträglich berechnet werden.
- Preisänderungen bei laufenden Abos werden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten
bekannt gegeben.
Hundehotel / Tagesbetreuung
- Die Kosten der gebuchten Betreuung sind grundsätzlich vor Betreuungsbeginn
zu zahlen.
- Bei laufenden Betreuungs-Abos wird die Rechnung grundsätzlich zum 1. Kalendertag des Monats erstellt und ist innerhalb von fünf Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Hundeschule
- Kurse und Workshops: Zahlung vor Leistungsbeginn.
- Gruppen- und Einzeltraining: Zahlung unmittelbar nach Rechnungserhalt.
- Mehrfachkarten:
Zahlung unmittelbar nach Rechnungserhalt.
Hundefriseur & Hundephysiotherapie
- Die jeweilige Leistung ist grundsätzlich unmittelbar nach dem erfolgten Termin fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 3 Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Informationspflichten
Für alle Bereiche
- Eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen von SHYVA.
- Dies gilt für Hundehotel und Tagesbetreuung ebenso wie für Hundeschule und Hundetraining, Hundefriseur und Hundephysiotherapie.
- Der Halter ist verpflichtet, SHYVA vollständig und wahrheitsgemäß über alle für Betreuung, Training oder Behandlung relevanten Eigenschaften und Besonderheiten seines Hundes zu informieren.
- Hierzu gehören insbesondere bekannte Aggressions- oder Beißvorfälle, Unverträglichkeiten, Ressourcenverteidigung, ausgeprägtes Flucht- oder Ausbruchsverhalten, Erkrankungen, Allergien, Medikamentengaben, körperliche Einschränkungen und sonstige relevante Besonderheiten.
- Werden wesentliche Umstände verschwiegen oder falsch angegeben, kann SHYVA erforderliche Maßnahmen treffen, dadurch entstehenden Mehraufwand berechnen und/oder zukünftige Leistungen ablehnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Gesundheit, Impfungen und Aufnahmevoraussetzungen
Hundehotel / Tagesbetreuung
- Es werden grundsätzlich nur Hunde aufgenommen, die nach Einschätzung von SHYVA ausreichend sozialverträglich und für die Gruppenhaltung geeignet sind.
- Der Hund muss über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden Impfstatus nach den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) verfügen.
- Der Impfstatus ist durch einen gültigen Impfpass bzw. EU-Heimtierausweis nachzuweisen.
- Aufgrund des engen Kontakts zu anderen Hunden empfiehlt SHYVA ausdrücklich einen geeigneten Impfschutz gegen den Zwingerhusten-/CIRD-Komplex, insbesondere gegen Bordetella bronchiseptica und canines Parainfluenzavirus, soweit dies tierärztlich für den jeweiligen Hund sinnvoll ist.
- Der Hund muss bei Aufnahme frei von ansteckenden Erkrankungen und behandlungsbedürftigem Parasitenbefall sein.
- Eine angemessene Parasitenvorsorge und -kontrolle liegt in der Verantwortung des Halters. Regelmäßige Entwurmung sowie geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen Zecken, Flöhe und andere Parasiten werden empfohlen.
- Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung oder Parasitenbefall kann SHYVA die Aufnahme ablehnen oder einen entsprechenden Nachweis verlangen.
- Läufige Hündinnen: Aufnahme nur nach vorheriger Absprache; es gilt der Aufpreis gemäß aktueller Preisliste.
- Intakte Rüden: Betreuung grundsätzlich möglich; es gilt der entsprechende Aufpreis gemäß aktueller Preisliste.
- Behördlich als gefährlich eingestufte Hunde sowie Hunde mit entsprechenden behördlichen Auflagen werden nicht aufgenommen.
- Intakte Rüden der nach den einschlägigen Hamburger Vorschriften besonders eingestuften Rassen werden ebenfalls nicht aufgenommen.
- Hündinnen und kastrierte Rüden dieser Rassen können nach vorheriger Prüfung betreut werden. Es gilt der entsprechende Aufpreis für erhöhten Betreuungsaufwand. Ein geeigneter und gut sitzender Maulkorb ist mitzuführen.
§ 5 Eingewöhnung, Sozialverträglichkeit und Gruppenhaltung
Hundehotel / Tagesbetreuung
Ersteingewöhnung
- Vor der erstmaligen regulären Betreuung findet grundsätzlich eine dreistündige Eingewöhnung statt.
- Dabei nimmt sich SHYVA Zeit für Halter und Hund, stellt den Hotelalltag vor und beurteilt insbesondere Sozialverhalten, Stressverhalten und die grundsätzliche Eignung für Gruppen- und Hotelbetreuung.
- Im Anschluss erhält der Halter eine Rückmeldung.
- SHYVA kann abhängig vom individuellen Hund weitere Eingewöhnungsschritte empfehlen oder voraussetzen, z. B. weitere Kurzaufenthalte, Tagesbetreuung oder Probenächte.
Regelmäßigkeit
- Betreuungshunde sollen regelmäßig am Hotelalltag teilnehmen, damit die vorhandene Routine erhalten bleibt.
- Insbesondere vor einer mehrtägigen Betreuung sollte innerhalb der letzten drei Monate bereits ein Aufenthalt bei SHYVA stattgefunden haben.
- Vor längeren Betreuungszeiträumen und insbesondere Ferienaufenthalten empfiehlt SHYVA einen Auffrischungsaufenthalt innerhalb der letzten zwei Monate vor Betreuungsbeginn.
- SHYVA kann im Einzelfall vor einem längeren Aufenthalt eine erneute Eingewöhnung oder einen Probeaufenthalt voraussetzen.
Gruppenhaltung
- SHYVA nimmt grundsätzlich nur ausreichend sozialverträgliche Hunde in die reguläre Gruppenbetreuung auf.
- Die Hundegruppen werden nach fachlicher Einschätzung zusammengestellt.
- Berücksichtigt werden insbesondere Sozialverhalten, Charakter, Alter, Größe, Aktivitätsniveau, gesundheitliche Bedürfnisse und Gruppendynamik.
- SHYVA darf Hunde jederzeit umgruppieren oder aus einer Gruppe herausnehmen, wenn dies für Sicherheit, Tierwohl oder Gruppendynamik erforderlich erscheint.
- Auch eine erfolgreich absolvierte Eingewöhnung kann nicht gewährleisten, dass es später niemals zu Konflikten zwischen Hunden kommt.
- Auch grundsätzlich sozialverträgliche Hunde können sich situationsbedingt nicht verstehen oder miteinander in Auseinandersetzungen geraten.
Typische Risiken
- Dem Halter ist bewusst, dass trotz fachgerechter Betreuung typische Risiken einer Gruppenhaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
- Hierzu gehören insbesondere Lauf- und Spielverletzungen, Raufereien, Auseinandersetzungen, Bissverletzungen sowie die mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten oder Parasiten.
- Der Halter bestätigt mit Vertragsschluss, über diese typischen Restrisiken informiert zu sein.
- Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 6 Erkrankung, Fütterung, Medikamente und besondere Versorgung
Hundehotel / Tagesbetreuung
Erkrankung
- Hunde mit ansteckenden Erkrankungen werden nicht aufgenommen.
- Kann ein Hund aufgrund einer Erkrankung eine gebuchte Betreuung nicht antreten, gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
- Ein automatischer Anspruch auf Erstattung, Verschiebung oder Gutschrift besteht nicht.
- Bei nicht ansteckenden Erkrankungen kann nach vorheriger Absprache geprüft werden, ob eine Betreuung mit zusätzlichem Aufwand möglich ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Erkrankt ein Hund während einer laufenden Betreuung, wird er grundsätzlich weiterhin durch SHYVA betreut, sofern eine Abholung durch den Halter oder eine von ihm beauftragte bzw. als Notfallkontakt hinterlegte Person nicht möglich ist.
- Soweit es aus gesundheitlichen, hygienischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist, kann der Hund in Einzel- oder Quarantänebetreuung genommen werden.
- Der dadurch entstehende zusätzliche Betreuungs-, Quarantäne- oder sonstige Sonderaufwand wird gemäß aktueller Preisliste zusätzlich berechnet.
- Das Tierwohl sowie der Schutz der übrigen betreuten Hunde stehen bei der Entscheidung über die weitere Unterbringung im Vordergrund.
Fütterung
- Der Halter bringt für den gesamten Aufenthalt ausreichend gewohntes Futter mit.
- Alternativ kann, soweit verfügbar, Trocken- oder Nassfutter von SHYVA gegen Berechnung bereitgestellt werden.
- Reicht das mitgebrachte Futter nicht aus, darf SHYVA geeignetes Futter bereitstellen oder erforderliches Futter beschaffen und die Kosten berechnen.
- BARF-Fütterung ist vorab anzumelden und wird mit dem entsprechenden Aufpreis gemäß aktueller Preisliste berechnet.
Futter- und Medikamentenplan
- Vor Betreuungsbeginn ist der von SHYVA bereitgestellte Futter- und Medikamentenplan, der auf der Webseite zum Download zur Verfügung steht, vollständig auszufüllen.
- Die Fütterungszeiten morgens, mittags und/oder abends sowie die jeweiligen Futtermengen sind eindeutig einzutragen.
- Sämtliche Medikamente sind einschließlich Dosierung und Verabreichungszeitpunkt – morgens, mittags und/oder abends – vollständig und eindeutig auf dem Futter- und Medikamentenplan anzugeben.
- Änderungen gegenüber den schriftlich hinterlegten Angaben sind SHYVA unverzüglich mitzuteilen.
Medikamente und besondere Pflege
- Reguläre Medikamentengabe nach schriftlicher Anweisung ist grundsätzlich im Betreuungspreis enthalten.
- Injektionen gehören nicht zur regulären Betreuung und können nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis übernommen werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
- Bei besonders aufwendiger Medikamentengabe kann ein Aufpreis erhoben werden.
- Besondere Pflegeleistungen wie Faltenpflege, besondere Hygiene-/Intimpflege, Versorgung bei Inkontinenz oder vergleichbarer zusätzlicher Pflegeaufwand werden gemäß aktueller Preisliste zusätzlich berechnet.
§ 7 Tierarzt, medizinische Notfälle und Todesfall
Hundehotel / Tagesbetreuung
Kontakt zum Halter
- Wird ein Hund krank oder verletzt, versucht SHYVA grundsätzlich zunächst, den Halter zu erreichen und die weiteren Maßnahmen abzustimmen.
- Das Tierwohl hat hierbei Vorrang.
Tierarzt
- SHYVA kontaktiert grundsätzlich zunächst den mit dem Hundezentrum kooperierenden Tierarzt.
- Ist dieser nicht erreichbar oder erfordert der Gesundheitszustand eine schnellere Versorgung, kann ein anderer geeigneter erreichbarer Tierarzt oder eine Tierklinik hinzugezogen werden.
Eigener Tierarzt des Halters
- Ein vom Halter gewünschter eigener Tierarzt kann berücksichtigt werden, soweit dies medizinisch und organisatorisch möglich ist.
- SHYVA übernimmt keine Fahrten oder Transporte zum haltereigenen Tierarzt.
- Die Organisation und Durchführung der Fahrt zum haltereigenen Tierarzt oder eines Haus-/Hotelbesuchs dieses Tierarztes obliegt dem Halter.
- Kann der gewünschte Tierarzt nicht rechtzeitig tätig werden und kann eine Behandlung aus Gründen des Tierwohls nicht aufgeschoben werden, darf SHYVA einen anderen geeigneten Tierarzt oder eine Tierklinik hinzuziehen.
Medizinischer Notfall
- Ist der Halter nicht erreichbar und kann aufgrund des Gesundheitszustandes bzw. nach tierärztlicher Einschätzung nicht auf eine Rückmeldung gewartet werden, darf SHYVA erforderliche medizinische Maßnahmen veranlassen.
- Dies kann bei medizinischer Dringlichkeit auch Diagnostik, Narkose, Operation, stationäre Aufnahme oder andere medizinisch notwendige Maßnahmen umfassen.
Kosten
- Tierarzt-, Medikamenten-, Transport-, Quarantäne-, Einzelbetreuungs- und sonstige notwendige Zusatzkosten sowie zusätzlicher Betreuungs-/Handlingaufwand trägt grundsätzlich der Halter.
- Die gesetzliche Haftung von SHYVA bleibt unberührt.
Todesfall
- Verstirbt ein Hund während der Betreuung, werden Halter bzw. Notfallkontakt unverzüglich informiert.
- Der Hund wird zur fachgerechten Verwahrung einem Tierarzt übergeben.
- Über das weitere Vorgehen entscheidet der Halter.
- Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Halter.
§ 8 Abbruch, Ausschluss und vorzeitige Abholung
Hundehotel / Tagesbetreuung
- SHYVA kann einen Hund aus der Gruppenbetreuung herausnehmen, insbesondere bei erheblicher Aggression oder Unverträglichkeit, massivem Dauerstress, Gefährdung anderer Hunde oder Personen oder wenn eine angemessene Betreuung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr möglich ist.
- Soweit betrieblich möglich und mit dem Tierwohl vereinbar, kann zunächst eine kostenpflichtige Einzel- oder Quarantänebetreuung erfolgen.
- Ist eine weitere Betreuung fachlich, gesundheitlich oder aus Gründen des Tierwohls nicht vertretbar, darf SHYVA die vorzeitige Abholung verlangen.
- Der Hund ist in diesem Fall vom Halter oder einer von ihm beauftragten und zur Abholung berechtigten Person abzuholen.
Nicht oder unvollständig mitgeteilte Besonderheiten
- Ein Abbruch oder eine Umstellung der Betreuung kann insbesondere auch erforderlich werden, wenn erst während der Eingewöhnung oder laufenden Betreuung Umstände bekannt oder erkennbar werden, die der Halter zuvor nicht, nicht vollständig oder unzutreffend angegeben hat.
- Dies betrifft insbesondere verschwiegene oder nicht mitgeteilte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressions- oder Beißvorfälle, Unverträglichkeiten, ausgeprägtes Fluchtverhalten, Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Medikamentenbedarf oder sonstige für eine sichere Betreuung wesentliche Besonderheiten.
- Entsteht hierdurch zusätzlicher Betreuungs-, Einzelhaltungs-, Quarantäne-, Pflege- oder sonstiger Mehraufwand, kann dieser gemäß aktueller Preisliste zusätzlich berechnet werden.
- SHYVA kann zukünftige Betreuungen ablehnen oder vor einer erneuten Aufnahme zunächst ein geeignetes Trainings- bzw. Eingewöhnungskonzept voraussetzen.
§ 9 Bring-, Abhol- und Übergabezeiten
Hundehotel / Tagesbetreuung
Montag bis Freitag
- Bringzeit: 7:00–16:30 Uhr
- Abholzeit: 7:00–19:00 Uhr
Wochenenden und gesetzliche Feiertage
- Bringzeit: 8:00–16:00 Uhr
- Abholzeit: 8:00–18:00 Uhr
Außerhalb der regulären Zeiten
- Außerhalb der regulären Bring- und Abholzeiten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Annahme oder Herausgabe des Hundes.
- Nach vorheriger und rechtzeitiger Absprache mit SHYVA können im Einzelfall abweichende Bring- oder Abholzeiten vereinbart werden.
- Ein Anspruch auf eine abweichende Übergabezeit besteht nicht.
- Für eine vereinbarte Übergabe außerhalb der regulären Zeiten kann ein Aufpreis gemäß aktueller Preisliste erhoben werden.
- Verspätetes Bringen bzw. eine spätere Anreise führt nicht zu einer Reduzierung oder Erstattung des vereinbarten Betreuungspreises.
Nicht rechtzeitige Abholung
- Wird ein Hund nicht rechtzeitig abgeholt, kann er automatisch in die weitere Betreuung einschließlich Nachtbetreuung übernommen werden.
- Die zusätzliche Betreuung wird entsprechend berechnet.
- SHYVA versucht den Halter und gegebenenfalls den hinterlegten Notfallkontakt zu erreichen.
- Erfolgt innerhalb von drei Kalendertagen nach dem vereinbarten Abholtermin
keine Rückmeldung und bleiben angemessene Kontaktversuche erfolglos, darf SHYVA die zuständige Behörde und/oder ein geeignetes Tierheim einschalten, um die weitere sichere Unterbringung des Hundes zu klären.
§ 10 Stornierungen und nicht wahrgenommene Termine
Hundehotel / Tagesbetreuung
Für Hotel-, Urlaubs- und sonstige Einzelbetreuungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis vier Wochen vor Betreuungsbeginn: kostenfrei
- weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor Betreuungsbeginn: 25 % des vereinbarten Betreuungspreises
- weniger als zwei Wochen bis eine Woche vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises
- weniger als eine Woche vor Betreuungsbeginn: 100 % des vereinbarten Betreuungspreises
Die Stornierungsbedingungen gelten grundsätzlich unabhängig vom Grund der Stornierung, insbesondere auch bei Erkrankung des Hundes oder Halters sowie bei Änderungen der persönlichen Reiseplanung.
Eine verspätete Anreise, eine vorzeitige Abholung oder eine sonstige vom Halter veranlasste Verkürzung des gebuchten Betreuungszeitraums führt nicht zu einem Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der nicht wahrgenommenen Betreuungstage.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SHYVA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Stornopauschale entstanden ist.
Hundeschule
Einzeltraining und Gruppenstunden
- bis 24 Stunden vor Beginn: kostenfrei
- weniger als 24 Stunden vor Beginn bzw. bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises bzw. Abzug der gebuchten Einheit
Kurse und Workshops
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- weniger als 14 Tage bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- weniger als sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
- Wird eine Leistung über eine Mehrfachkarte oder ein Erziehungspaket gebucht und nicht fristgerecht abgesagt, gilt die entsprechende Einheit als verbraucht.
- Sagt SHYVA einen vollständigen Kurs oder Workshop ab, erfolgt eine Gutschrift oder Erstattung.
- Fällt lediglich ein einzelner Termin eines laufenden Kurses aus, wird dieser nachgeholt bzw. an das Kursende angehängt.
Hundefriseur
- bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- weniger als 48 Stunden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Preises
- weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bzw. bei Nichterscheinen:
100 % des vereinbarten Preises
Hundephysiotherapie
- bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- weniger als 48 Stunden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Preises
- weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bzw. bei Nichterscheinen:
100 % des vereinbarten Preises
§ 11 Abos, Mehrfachkarten und Leistungspakete
Hundehotel / Betreuungs-Abos
- Mindestvertragslaufzeit: drei Monate
- anschließend unbefristete Fortführung
- Kündigungsfrist: vier Wochen zum Monatsende
- Nicht wahrgenommene Betreuungstage werden grundsätzlich nicht erstattet, gutgeschrieben, übertragen oder nachgeholt.
- Dies gilt insbesondere bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung des Halters sowie bei Erkrankung des Hundes.
- Reguläre Abo-Tage können auch an gesetzlichen Feiertagen ohne zusätzlichen Feiertagszuschlag wahrgenommen werden.
Abo-Pause
- Nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Vertragslaufzeit kann innerhalb von jeweils zwölf Vertragsmonaten insgesamt maximal vier Kalenderwochen pausiert werden.
- Die Pause muss spätestens sieben Kalendertage vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Pause liegen soll, mitgeteilt werden.
- Während einer ordnungsgemäß vereinbarten Pause wird das Abo für den entsprechenden Zeitraum nicht berechnet.
- Nicht genutzte Pausenwochen werden nicht übertragen.
Hundeschule / Mehrfachkarten
- Mehrfachkarten haben unterschiedliche Leistungsumfänge und Gültigkeitszeiträume. Maßgeblich sind die beim Erwerb ausgewiesenen Bedingungen bzw. Angaben auf Rechnung oder Buchungsbestätigung.
- Mehrfachkarten sind personenbezogen.
- Mehrfachkarten sind standortgebunden.
- Eine standortübergreifende Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich. Abweichungen können ausschließlich im Einzelfall ausdrücklich von SHYVA genehmigt werden.
- Mehrfachkarten für Wedel gelten für die entsprechend angebotenen Leistungen in Wedel.
- Mehrfachkarten für Henstedt-Ulzburg können für die entsprechend freigegebenen Angebote in Henstedt-Ulzburg und Norderstedt eingesetzt werden.
- Für Mantrailing gelten eigene Mehrfachkarten.
- Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer verfallen nicht verbrauchte Einheiten grundsätzlich.
- Bei nachgewiesener länger andauernder Erkrankung kann SHYVA die Gültigkeit angemessen verlängern bzw. Einheiten reaktivieren.
- Wird innerhalb von acht Wochen nach Ablauf eine neue Mehrfachkarte erworben, kann SHYVA vorhandene Restguthaben der vorherigen Karte aus Kulanz reaktivieren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Hundeschule / Erziehungspakete
- Erziehungspakete können Kombinationen aus Einzeltraining, Gruppenstunden und Spaziergängen enthalten.
- Umfang und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Angebot bzw. der Buchungsbestätigung oder Rechnung.
- Für einzelne gebuchte Termine gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen aus § 10.
§ 12 Durchführung und besonderer Mehraufwand
Hundeschule
- Grundsätzlich können alle Hunde an den entsprechend angebotenen Trainings teilnehmen.
- Während des Trainings bleibt der Halter für Führung, Beaufsichtigung und Kontrolle seines Hundes verantwortlich.
- Hunde dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe bzw. Anweisung des Trainers abgeleint werden.
- Die Freigabe verpflichtet den Halter nicht zum Ableinen. Traut der Halter seinem Hund den Freilauf nicht zu, bleibt der Hund angeleint.
- Sicherheits- und tierschutzbezogenen Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.
- Ein bestimmter Trainings- oder Erziehungserfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
Hundefriseur
- Besonderer Mehraufwand, insbesondere aufgrund erheblicher Verfilzungen, Parasitenbefall, besonderer Pflegebedürfnisse oder erschwerter Durchführung aufgrund des Verhaltens des Hundes, kann zusätzlich berechnet werden.
- Kann eine Behandlung aufgrund des Verhaltens oder Gesundheitszustandes des Hundes oder aus Gründen des Tierwohls nicht sicher durchgeführt oder fortgesetzt werden, darf SHYVA die Behandlung abbrechen.
- Bis dahin erbrachte Leistungen und entstandener Mehraufwand können berechnet werden.
- Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten kann vor Durchführung oder Fortsetzung eine tierärztliche Abklärung verlangt werden.
Hundephysiotherapie
- Ein bestimmter therapeutischer oder gesundheitlicher Erfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
- Je nach Beschwerdebild kann eine vorherige oder ergänzende tierärztliche Abklärung erforderlich sein.
- Die behandelnde Fachkraft darf eine Behandlung ablehnen, unterbrechen oder abbrechen, wenn gesundheitliche, medizinische, fachliche oder tierschutzbezogene Gründe dagegensprechen.
§ 13 Haftung und Schäden
Für alle Bereiche
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Tierhalterhaftung.
- Verursacht ein Hund einen Personen- oder Sachschaden gegenüber Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Dritten, ist der Halter verpflichtet, den Schadensfall unverzüglich seiner Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu melden und bei Aufklärung und Regulierung angemessen mitzuwirken.
- SHYVA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Hundehotel / Tagesbetreuung
Sachschäden
- Normale, durch Hundehaltung zu erwartende Gebrauchsspuren und geringfügige Beschädigungen werden nicht gesondert berechnet.
- Verursacht ein Hund jedoch über das übliche Maß hinausgehende Schäden an Räumen, Türen, Zäunen, Mobiliar oder sonstigem Eigentum von SHYVA, haftet der Halter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Verletzungen zwischen Hunden
- Vorfälle werden von SHYVA nach Möglichkeit dokumentiert.
- Wurde ein Vorfall von sachkundigem Personal beobachtet, kann SHYVA den Ablauf, das Verhalten der beteiligten Hunde und einen aus fachlicher Sicht erkennbaren Verursachungsbeitrag dokumentieren.
- SHYVA entscheidet nicht rechtsverbindlich über die Haftungsverteilung.
- Die Schadensregulierung erfolgt zwischen den beteiligten Haltern bzw. deren Versicherungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Entlaufen und besondere Sicherheitsmaßnahmen
Hundehotel / Tagesbetreuung
- Entläuft ein Hund während der Betreuung, leitet SHYVA unverzüglich angemessene Such- und Sicherungsmaßnahmen ein.
- Der Halter wird schnellstmöglich informiert.
- Soweit erforderlich, dürfen geeignete Dritte, Behörden, Tierregister oder andere geeignete Stellen eingeschaltet werden.
- Bekannte Flucht- oder Ausbruchstendenzen müssen SHYVA vor Betreuungsbeginn ausdrücklich mitgeteilt werden.
- Die Verwendung eines geeigneten GPS-Trackers am Halsband ist zulässig und wird bei Hunden mit entsprechender Vorgeschichte ausdrücklich empfohlen.
- Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 15 Mitgebrachte Gegenstände
Hundehotel / Tagesbetreuung
- Hunde sind grundsätzlich mit einem gut sitzenden, eng anliegenden Halsband und geeigneter Leine zu übergeben.
- Von der Mitgabe von Spielzeug, Geschirren, Körbchen und anderen nicht erforderlichen Gegenständen wird abgeraten.
- Eine vertraut riechende Decke, ein Handtuch oder ein Kleidungsstück kann mitgegeben und in den vorhandenen Schlafplatz gelegt werden.
- Für Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet SHYVA nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.
- Wertvolle oder unersetzliche Gegenstände sollten nicht mitgegeben werden.
§ 16 Haus- und Platzordnung
Für alle Bereiche
- Auf den Betriebs-, Trainings- und Veranstaltungsflächen von SHYVA gilt grundsätzlich Leinenpflicht, soweit das SHYVA-Team nicht ausdrücklich etwas anderes anweist.
- Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sind vom Halter unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Den Anweisungen des SHYVA-Teams ist insbesondere dann Folge zu leisten, wenn diese der Sicherheit, dem Tierwohl oder einem geordneten Betriebs-, Trainings- oder Behandlungsablauf dienen.
- SHYVA übt auf den jeweiligen Betriebs-, Trainings- und Veranstaltungsflächen das Hausrecht aus.
Unser Miteinander
- Für ein angenehmes Miteinander unserer SHYVA-Family setzen wir einen freundlichen, respektvollen und rücksichtsvollen Umgang mit anderen Hundehaltern, unserem Team und selbstverständlich allen Hunden voraus.
§ 17 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Für alle Bereiche
- Können vereinbarte Leistungen aufgrund außergewöhnlicher, von SHYVA nicht zu vertretender Umstände ganz oder teilweise nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Hierzu können insbesondere behördliche Anordnungen, erhebliche Natur- oder Wetterereignisse, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare unvorhersehbare und nicht beherrschbare Ereignisse gehören.
- SHYVA informiert betroffene Kunden nach Möglichkeit zeitnah über erhebliche Auswirkungen auf bereits gebuchte Leistungen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Für alle Bereiche
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen SHYVA und dem Kunden haben im jeweiligen Einzelfall Vorrang vor diesen AGB.
SHYVA Hundezentrum
Inhaberin Andrea Lüders
Philipp-Reis-Straße 9
24558 Henstedt-Ulzburg
Betriebsstätte Wedel
Rissener Straße 106
22880 Wedel